AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Sämtliche Leistungen, die ich als Tätowiererin Elina Swan erbringe, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Tätowierung in einem festen Studio, einem Residenzstudio oder als Gasttätigkeit erfolgt.
§ 2 Terminvereinbarung, Anzahlung, Versäumnis und Entschädigung
- Termine können über die von mir angegebenen Kontaktmöglichkeiten vereinbart werden. Dazu zählen: Kontaktformular auf meiner Website, E-Mail, WhatsApp, Direktnachricht über Instagram.
- Mit Deiner Anfrage übermittelst Du mir bitte alle relevanten Informationen zu Deinem gewünschten Tattoo (Motividee, Größe, Platzierung, ggf. Referenzen). Auf dieser Basis schätze ich den Umfang des Projekts ein und teile Dir eine unverbindliche preisliche Orientierung mit.
- Ein Termin gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn er durch Dich mittels Anzahlung bestätigt wurde. Mit Eingang der Anzahlung kommt ein verbindlicher Terminvertrag zustande. Gleichzeitig erkennst Du diese AGB als Vertragsgrundlage an.
- Bitte plane für Deinen Termin ausreichend Zeit ein. Jede Tätowierung ist eine individuelle Maßanfertigung und kann – abhängig vom Motiv – mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
- Die Anzahlung dient sowohl als Terminkaution als auch als Vergütung für die Vorleistung der Entwurfsarbeit. Sie ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, kann jedoch auf Wunsch alternativ als Gutschein ausgestellt werden.
- Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Aufwand des Projekts und wird beim finalen Tattootermin mit dem Gesamtpreis verrechnet.
- Die Anzahlung kann per Überweisung oder nach einem persönlichen Beratungsgespräch im Studio in bar bezahlt werden.
- Solltest Du Deinen Termin nicht wahrnehmen können, muss eine Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt die Absage verspätet oder gar nicht, behalte ich die Anzahlung als Ausgleich für den entstandenen Verdienstausfall ein. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Für diesen ist jedoch erneut eine Anzahlung erforderlich.
- Muss ich einen Termin meinerseits (z. B. aufgrund von Krankheit) absagen, bleibt Deine Anzahlung selbstverständlich gültig und wird auf den neu vereinbarten Termin angerechnet.
§ 3 Vertragsabschluss / Werkvertrag (Tattoo)
Der Tattoo-Vertrag kommt wie folgt zustande: Du vereinbarst einen Termin, im Zuge dessen ein Beratungsgespräch stattfindet. Dabei legen wir Motiv, Stil, Größe, Platzierung und den gestalterischen Rahmen fest.
Mit der verbindlichen Terminbuchung und der geleisteten Anzahlung kommt ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande.
Gegenstand des Werkvertrags ist die Erbringung einer individuellen künstlerischen Leistung in Form einer Tätowierung, die nach Fertigstellung von Dir abgenommen wird.
§ 4 Preise, Zahlung und Gutscheine
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Honorar richtet sich nach Dauer, Komplexität des Motivs sowie der zu tätowierenden Körperstelle, da diese den Arbeitsaufwand beeinflussen kann.
- Alle im Beratungsgespräch genannten Preise sind unverbindliche Schätzungen.
- Der endgültige Preis bewegt sich innerhalb des zuvor besprochenen Rahmens und ist nach Durchführung der Tätowierung unmittelbar fällig. Die Zahlung erfolgt in bar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
- Gutscheine sind ab dem Kaufdatum 24 Monate gültig.
§ 5 Entwurfsanpassungen und Änderungen
- Tattoo-Entwürfe werden individuell für Dich angefertigt und in der Regel erst kurz vor dem Termin gezeigt.
- Vor Beginn des Tätowiervorgangs hast Du die Möglichkeit, Änderungswünsche zu äußern. Kleinere gestalterische Anpassungen sind im Rahmen des Tattoo-Vertrags ohne zusätzliche Kosten möglich.
- Werden die Änderungswünsche so umfangreich, dass eine vollständige Neuzeichnung erforderlich ist, behalte ich die geleistete Anzahlung als Vergütung für den bereits entstandenen Zeitaufwand ein.
- In diesem Fall ist entweder eine neue Anzahlung für den Termin erforderlich oder der Betrag wird am Tattootermin zusätzlich zum Endpreis berechnet.
- Kommt nach Beginn der Vorarbeit kein gemeinsamer Entwurf zustande und der Termin wird vollständig abgesagt, gilt die Anzahlung als Vergütung für die Vorarbeit und verfällt.
§ 6 Voraussetzungen für die Durchführung einer Tätowierung
- Tätowierungen werden grundsätzlich nur an volljährigen Personen (ab 18 Jahren) durchgeführt.
- Ich behalte mir vor, das Alter durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) zu überprüfen.
- Eine Tätowierung erfolgt nur, wenn Du Dir über Motiv, Körperstelle und Umsetzung sicher bist und keine Zweifel an Deiner Entscheidung bestehen.
- Ich tätowiere Dich nicht, wenn:
Du in einem hygienisch unzumutbaren Zustand zum Termin erscheinst
Du Dich akut krank fühlst oder erkältet bist
Du innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Termin Antibiotika eingenommen hast
Du innerhalb der letzten vier Wochen operiert wurdest oder eine Operation in den vier Wochen nach dem Termin geplant ist
Du schwanger bist oder Dich in der Stillzeit befindest
Du innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin Medikamente eingenommen hast, die Blutgerinnung oder Wundheilung beeinflussen
Du innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin Alkohol oder andere berauschende Substanzen konsumiert hast
- Solltest Du an Hauterkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen leiden, die die Tätowierung oder Heilung beeinflussen könnten, informiere mich bitte vorab, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen können.
- Die Verwendung von Betäubungscremes oder ähnlichen Produkten ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
- Ich behalte mir vor, die Durchführung einer Tätowierung auch nach Beginn der Behandlung abzubrechen, wenn Du Dich in einer Weise verhältst, die die erfolgreiche Umsetzung der Tätowierung unsicher erscheinen lässt. Eine Tätowierung erfordert in der Regel über mehrere Stunden hinweg Deine Kooperation in dem Sinne, dass Du ruhig liegen oder sitzen können musst, und mich mich auf die Arbeit an Deinem Körper konzentrieren lässt.
- Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
§ 7 Nachsorge und Nachstechen
- Ein Nachstechen ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattootermin einmalig kostenfrei möglich.
- Kein kostenfreies Nachstechen erfolgt bei:
unsachgemäßer oder nachlässiger Pflege
Körperstellen mit grundsätzlich schlechter Farbannahme (z. B. Hände oder Füße)
rein ästhetischen Änderungswünschen ohne technischen Mangel
verspätetem Nachstechen (nach Ablauf von 3 Monaten)
- Ausnahme: Findet nach dieses Zeitraums ein neuer Tattootermin bei mir statt, kann ein kleines Nachstechen (bis max. 15 Minuten Zeitaufwand) ggf. im Anschluss erfolgen.
§ 8 Rücktritt, Gewährleistung und Haftung
- Eine Tätowierung stellt eine dauerhafte, künstlerische Veränderung des Körpers dar. Eine Rücknahme oder ein Widerruf der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
- Das endgültige Erscheinungsbild eines Tattoos hängt unter anderem von individuellen Faktoren wie Hautbeschaffenheit, Heilungsverlauf und Deinem Verhalten während des Tätowiervorgangs ab. Für daraus resultierende Abweichungen vom Entwurf (z. B. Pigmentmigration, sogenannte „Blowouts“, Narbenbildung oder unregelmäßige Linien) übernehme ich keine Haftung. Auch das Tätowieren über bereits vorhandene Tattoos, Narben oder gelaserte Haut kann das Ergebnis beeinflussen.
- Mit dem natürlichen Alterungsprozess der Haut können sich Farbe und Form der Tätowierung im Laufe der Zeit verändern.
- Trotz fachgerechter und hygienischer Arbeitsweise können Komplikationen auftreten (z. B. Schwellungen, Rötungen, Juckreiz, Schmerzen, Kreislaufprobleme oder Infektionen). Eine Garantie wird nicht übernommen.
- Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages (Erstellung einer Tätowierung) notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mir beruhen.
§ 9 Sonstiges und Schlussbestimmungen
- Du räumst mir ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an Foto- und Videoaufnahmen der von mir erstellten Tätowierung ein (z. B. für Website, Social Media oder Portfolio).
- Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, die Du ins Studio mitbringst, übernehme ich keine Haftung. Für Verschmutzungen oder Schäden an Kleidung, Schmuck oder Schuhwerk durch Tätowiermaterialien wird kein Ersatz geleistet, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.